Logo Kanton Bern / Canton de BerneEreignis- und Krisenkommunikation

Checklisten

Hinweise zur Benutzung der Checklisten

Die Checklisten unterstützen die Arbeiten sowohl bei der Vorbereitung und Erstellung des Kommunikationskonzepts gemäss Art. 23a ff. der kantonalen Verordnung über die Information der Bevölkerung (Informationsverordnung IV) als auch im Ereignisfall.

Sie liefern den Verantwortlichen für die Kommunikation konkrete Grundlagen für den Aufbau eines auf ihr Einsatzgebiet zugeschnittenes Kommunikationskonzepts.

Die Checklisten sind in zwei Teile gegliedert:

  1. Der erste Teil dient dazu, die Grundlagen (Zielgruppen, Verantwortlichkeiten usw.) für das Kommunikationskonzept zu erarbeiten.
  2. Im zweiten Teil finden sich Checklisten, die im Ereignisfall konkret angewendet werden können, damit nichts vergessen geht.
  • Informationsverordnung

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