Logo Kanton Bern / Canton de BerneEreignis- und Krisenkommunikation

Glaubwürdige Information

Bei Katastrophen, in Notlagen, bei Pandemien und bei Grossereignissen gelten in der Kommunikation, bei der Information der Bevölkerung und im Umgang mit den Medien die nachfolgenden allgemein gültigen Grundregeln und Grundsätze:

  • Umgang mit Medien

Pro-aktive Information

Bei Katastrophen, in Notlagen, bei Pandemien und bei Grossereignissen gilt es, so rasch wie möglich die Bevölkerung zu informieren. Diese Information erfolgt über die Medien, aber auch je nach Ereignis über andere Kommunikationskanäle wie Alertswiss, Internet und Social Media, welche die Bevölkerung direkt erreichen. Idealerweise erfolgt die Information über Entscheide, Massnahmen, Beschlüsse oder eine veränderte Lage, bevor die ersten Anfragen der Medien eintreffen. Den Lead in der Kommunikation zu haben, ist das primäre Ziel. Dies gilt sowohl bei Beginn der schwierigen Situation als auch während der gesamten Bewältigung des Ereignisses.

«Wer nicht handelt, wird behandelt»

Der Grundsatz «Wer nicht handelt, wird behandelt» gilt besonders während Krisen. Zu Beginn soll nur informiert werden, was man wirklich sieht. Auch bei der proaktiven Kommunikation ist darauf zu achten, dass der Persönlichkeits- und Datenschutz eingehalten wird.

Ein langes Zuwarten bis zur ersten Information kann bei den Medien und der Bevölkerung den Eindruck von Ratlosigkeit wecken. Das führt zu Verunsicherung in der Bevölkerung und einer äusserst kritischen Haltung gegenüber den Informierenden. Zudem ist damit zu rechnen, dass via soziale Medien, aber auch über Online-Portale rasch Bilder, Videos und andere Informationen zu einem Ereignis publiziert werden.

Erste Informationen sollen auf demselben Kanal publiziert werden wie im weiteren Verlauf des Ereignisses.

Intern vor extern

Bevor Informationen veröffentlicht werden, muss deren Inhalt intern bekannt sein. Als intern gelten Direktbetroffene und die eigene Organisation, aber auch alle Akteure aller Stufen, Behörden oder Organisationen, die im Einsatz stehen. Der interne, regelmässige Informationsfluss ist eine zentrale Voraussetzung für das One-voice-Prinzip.

Regelmässige Information

Bei Katastrophen, in Notlagen, bei Pandemien und bei Grossereignissen besteht ein grosses Informationsbedürfnis der Bevölkerung und der Medien. Damit nicht zu lange Informationslücken entstehen, kann es nötig sein, eine Information ohne neue Fakten durchzuführen. In einem solchen Fall wird der gegenwärtige Stand der Bewältigung der Situation kommuniziert und/oder die Verhaltensmassnahmen wiederholt. Es ist ebenfalls möglich, terminierte Informationszeitpunkte für die Medien festzulegen, die am Schluss jeder Informationsveranstaltung bekannt gegeben werden.

Dabei gilt es zu beachten, dass auch die Websites und allfällige weitere Online-Kanäle regelmässig aktualisiert werden. Medienschaffende, Betroffene und die Bevölkerung erwarten jederzeit aktuelle Informationen auf allen Kanälen. Der Aktualitätsstand muss bei allen Informationskanälen stets identisch sein.

One-voice-Prinzip

Idealerweise übernimmt innerhalb der lokalen, regionalen oder kantonalen Ereignis- und Krisenorganisation eine bezeichnete Person die Verantwortung für die Information nach aussen. Als «Gesicht» dieses Gremiums sollte sie diese Arbeit möglichst über die gesamte Dauer des Ereignisses wahrnehmen. Wenn das Ereignis oder die Krise über längere Zeit dauert, braucht es für diese Arbeit mehr als eine Person. In diesem Fall gilt es, die Informationen sorgfältig zu koordinieren und abzugleichen.

Widersprüchliche und unkoordinierte Aussagen vermeiden

Grundsätzlich gilt:

  • Die jeweiligen Akteure informieren nur über die Entscheide, Massnahmen und Aktivitäten in ihrem Bereich.
  • Allen Akteuren sind der Inhalt und der Zeitpunkt der Information aller anderen Informationsstellen bekannt.
  • Diese interne Information hat vor der Publikation zu erfolgen.

Für diesen internen Informationsaustausch können Rapporte oder Absprachen dienen, die im Rahmen der Ereignisbewältigung sowieso durchgeführt werden, um den Aufwand zu minimieren.

Information ist Chefsache

Um Vertrauen zu schaffen, sollten bei Katastrophen, in Notlagen, bei Pandemien und bei Grossereignissen nach Möglichkeit die obersten Verantwortlichen der Führungsorgane sowie die obersten Behördenvertreter des betroffenen und politischen Gremiengemeinwesens die Öffentlichkeit informieren.

Dazu gehören auch Auftritte vor den Medien. Es ist die Aufgabe des Chefs / der Chefin Information, die gegen Aussen auftretende Person auf die Auftritte vorzubereiten.

Transparente Information

Die Information soll vollständig und möglichst umfassend sein. Auch Probleme oder Schwierigkeiten sind aktiv zu kommunizieren. Geheimniskrämerei wirkt sich besonders in Katastrophen, Notlagen, bei Pandemien und bei Grossereignissen negativ aus und kann Anlass zu Spekulationen geben.

Wenn zum Beispiel wegen Ermittlungen, Persönlichkeitsschutz oder fehlender Fakten keine Auskunft gegeben werden kann, ist dies zu begründen.

Glaubwürdige Information

Auf Schönfärberei und Propaganda ist zu verzichten. Zu Fehlern und Pannen sofort stehen. Der Absender einer Botschaft muss immer klar und bekannt sein.

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