Logo Kanton Bern / Canton de BerneEreignis- und Krisenkommunikation

Subsidiaritätsprinzip

Bei Katastrophen, Notlagen, Pandemien und Grossereignissen stehen jeweils Führungsorgane, Behörden und Organisationen auf verschiedenen Stufen im Einsatz. Die Zuständigkeiten für die Bewältigung der Ereignisse sind nach dem Subsidiaritätsprinzip geregelt.

Als Grundprinzip gilt, dass die Zuständigkeiten im operativen und im kommunikativen Bereich immer bei demselben Organ liegen. Das heisst: Die jeweiligen Führungsorgane übernehmen im Auftrag der Gemeinden bzw. des Regierungsstatthalters oder der Regierungsstatthalterin die Information der Bevölkerung über die Beschlüsse, Massnahmen und Verhaltensanweisungen in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich.

Da bei Katastrophen, Notlagen, Pandemien und Grossereignissen vielfach mehrere Führungsorgane auf mehreren Stufen sowie weitere Akteure (z.B. Transportunternehmen, kantonale Ämter, private Firmen) im Einsatz stehen, muss die Information der Bevölkerung koordiniert erfolgen. Jedes Führungsorgan muss in Kenntnis sein über den Inhalt und den Zeitpunkt der Information der anderen Führungsorgane. Die Führungsorgane sind daher verpflichtet, die benachbarten Führungsorgane auf der gleichen Stufe sowie die über- und untergeordneten Führungsorgane in jedem Fall über ihre Kommunikationstätigkeit zu informieren. Ebenfalls muss jedes Führungsorgan seine politische Behörde informieren.

Kantonspolizei

In der Regel übernimmt die Kantonspolizei bei Katastrophen und Grossereignissen die erste Führung vor Ort. Parallel dazu trifft die Kantonspolizei die Sofortmassnahmen zur Information der Bevölkerung. Die Kantonspolizei übergibt die Führung in der Kommunikation an das zuständige Führungsorgan, sobald dieses in der Lage ist, den Informationsauftrag selber zu erfüllen. Diese Übergabe erfolgt gleichzeitig mit der Übergabe der operativen Führung in gegenseitiger Absprache.

  • Kantonspolizei

Regierungsstatthalter oder die Regierungstatthalterin

Sind mehrere Führungsorgane auf Gemeindestufe im Einsatz, koordiniert der Regierungsstatthalter oder die Regierungstatthalterin den Informationsaustausch oder delegiert diesen an das Führungsorgan des Verwaltungskreises. Die Regierungsstatthalterinnen oder Regierungsstatthalter informieren das zuständige Amt des Kantons, das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM). Dieses leitet die Informationen ans Lagezentrum und ans Amt für Kommunikation (KomBE) weiter, das die Information der Bevölkerung auf kantonaler Ebene führt und koordiniert sowie die Information betroffener Nachbarkantone sicherstellt. 

Der Kanton informiert die Regierungstatthalterin oder den Regierungsstatthalter und die Führungsorgane über seine Informationstätigkeit und kann in Absprache mit ihnen die Zuständigkeiten für die Kommunikation ereignisbezogen neu regeln sowie eine Sprachregelung definieren.

Kantonales Führungsorgan

Kommt das Kantonale Führungsorgan zum Einsatz, koordiniert und führt es die Information der Bevölkerung mit der Unterstützung des Amts für Kommunikation.

Je nach Situation ist eine übergeordnete Koordination der Kommunikation angezeigt. Deshalb ist die Kommunikation im Kanton Bern im Ereignisfall je nach Tragweite des Ereignisses in die drei Eskalationsstufen «Information», «Koordination» und «Führung» unterteilt:

Drei Eskalationsstufen

Drei Eskalationsstufen: Phase «Information», Phase «Koordination» und Phase «Führung»

1. Information

Phase «Information»: Sämtliche Abläufe finden in den ordentlichen Strukturen statt und richten sich nach den üblichen Zuständigkeiten.

2. Koordination

Phase «Koordination»: Das Amt für Kommunikation (KomBE) legt im Falle einer aktiven Kommunikation (in Absprache mit dem/der ChefIn KFO, dem/der ChefIn FST KFO sowie den zuständigen Regierungsmitgliedern) die Art und Weise der Kommunikation fest und übernimmt die Koordination der Kommunikation auf Stufe Kanton und mit den Führungsorganen unterer Stufen.

Die Phase «Koordination» kann beispielsweise eintreten, wenn grosse Teile oder ganze Kanton von einem Ereignis betroffen sind, das KFO jedoch noch nicht im Einsatz ist, wenn mehrere Ereignisse (Schadenplätze) im Kanton vorhanden sind und eine kantonale Lage kommuniziert werden sollte (beispielsweise Hochwasser), oder wenn verschiedene kantonale Stellen in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffen und mit Medienanfragen konfrontiert sind, die es zu koordinieren gilt.

3. Führung

Phase «Führung»: Die Lage eskaliert so weit, dass der Einsatz des KFO notwendig wird. Mit dem Einsatz des KFO geht auch die Zuständigkeit für die Koordination respektive die Steuerung der Kommunikation von KomBE an das KFO über. Ist das KFO im Einsatz, liegt die Verantwortung und die Zuständigkeit für die Regelung, Koordination und Führung der Kommunikation beim Chef Kommunikation des KFO (Leitung KomBE).

Gerichtspolizeilich relevante Ereignisse

Die Kommunikation von Ereignissen, welche gerichtspolizeilich relevant sind und somit eine strafrechtliche Untersuchung zur Folge haben können, unterliegt teilweise den Strafverfolgungsbehörden. Dazu zählen u.a. ausserordentliche Todesfälle oder Ereignisse, welchen möglicherweise eine Straftat zugrunde liegt. Die Staatsanwaltschaft bzw. in deren Einverständnis die Kantonspolizei Bern informieren dabei gestützt auf die geltende Strafprozessordnung.

Als Ansprechpartner gilt daher bei Auskünften zu Todesfällen, Verletzten sowie zu möglichweise strafbaren Ursachen von Ereignissen die Medienstelle der Kantonspolizei Bern. Sie steht unter der Nummer +41 31 638 90 90 oder ausserhalb der Bürozeiten via Einsatzzentrale zur Verfügung.

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